ArzthaftungBefunderhebungsfehler

Befunderhebungsfehler

Der Arzt begeht einen Befunderhebungsfehler, wenn er medizinisch gebotene Befunde nicht erhebt. Auch hier ist entscheidend, welche Maßnahmen zur Befunderhebung von einem qualifizierten und gewissenhaften Arzt des jeweiligen Fachgebietes erwartet werden können.

Verdachtsdiagnosen müssen abgeklärt werden, um möglichen Schaden vom Patienten abwehren zu können.

Es ist zu unterscheiden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Befunderhebungsfehler. Letzterer liegt vor, wenn der Befund hochwahrscheinlich zu einem Ergebnis geführt hätte, welches eine sofortige Therapie erforderlich gemacht hätte. In einem solchen Fall des qualifizierten Befunderhebungsfehlers kommt es ebenfalls zur Umkehr der Beweislast. Der Arzt muss also dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den beim Patienten eingetretenen Gesundheitsschaden war.