ArzthaftungDiagnosefehler

Diagnosefehler

Stellt der Arzt nach Untersuchung des Patienten eine falsche Diagnose, beispielsweise durch die Fehlinterpretation erhobener Befunde, liegt ein Diagnosefehler vor.

Diagnosefehler werden jedoch nur äußert selten als Behandlungsfehler gewertet, wenn sich beispielsweise die Diagnose als vollkommen unvertretbar darstellt. Dies hat seinen Grund darin, dass es aufgrund der Unwägbarkeiten des menschlichen Körpers zu Situationen kommen kann, in denen dem Arzt die Stellung einer falschen Diagnose nicht zu Vorwurf gemacht werden kann.